Der Lübbesee

 

... erstreckt sich über 10 km Länge von Ahlimbsmühle

bis nach Templin.

Die Tiefe des Sees beträgt bis zu 12 Meter und es finden sich sämtliche Süsswasserfische im Gewässer.

Schwimmen und Baden

Das klare Wasser lädt an unserer eigenen Badestelle zum längeren Verweilen ein,

mit Beach-Volleyballfeld und Liegewiese.

 

Bootsverleih

Bei uns können Sie Ruderboote leihen.
Wir bieten Ihnen aber auch Liegeplätze für Ihr eigenes Wassergefährt.

 

Angeln

Das Angeln im Lübbesee ist immer von Erfolg gekrönt.

Zum Angeln benötigen Sie eine Angelkarte, die Sie vor Ort erwerben können.

Sie können damit an vielen idyllischen Angelplätzen

Ihrem Hobby nachgehen.

aus der Geschichte

"Die älteste, wenn auch keineswegs angesehenste Zunft in Templin war die der Fischer. Eigentlich war sie älter als die Stadt selbst. Die älteste uns bekannte Ordnung hatte sie 1574 von Johann Georg erhalten. Während des 30jährigen Krieges aber waren ihre Satzungen in Vergessenheit geraten. Sie wurde infolgedessen 1690 neu erlassen oder besser, modernisiert. Ihre Bestimmungen waren sehr streng, der Fischschutz weitgehend ausgebildet. So verbot die Ordnung beim Zurücktreten des Wassers aus den Wiesen, Laich und Kleinfisch zurückzuhalten und an die Schweine zu verfüttern. Durch die Maschen der Netze musste man 2 Finger bis an die Hand durchstecken können. Von Ostern bis Bartholomäi (24. August) musste der große Garnzug unterbleiben. Wasservögte befuhren die Seen und übten die Kontrolle. Wer Kleinfische fing, verlor sein Meisterrecht oder gar die Fischgerechtigkeit. Interessant ist folgende Bestimmung: "Es soll sich keiner von Soldaten oder ander lose Gesinde unterstehen, in der Zeit, wann die Krebse in der Muht liegen, solche mit Pulse, Hamen oder sonsten zu fangen. Wer da widerhandelt, soll unausbleiblich gestrafet werden." Auch "das Dorgen", d. h. die Darre, der Hechtfang mit dem Bleifisch, "womit der Hecht häufig aus dem Wasser geschleppet wird", war damals bereits verboten, desgleichen der Fang unter Verwendung des Kienbrandes und das Hechtstechen: Grob- und Kleinschmiede, die Hechtspeere verfertigten, zahlten 20 Taler Strafe.

Vielfach war den Fischereipächtern die Pflicht auferlegt, zu nächst die Stadt Templin zu versorgen. Der Versand nach außerhalb durfte dann nur mit Erlaubnis des Magistrats geschehen. Der Altmeister hatte 2 Fischer zu bestimmen, die für die laufende Woche Fische vorrätig in ihrem Kasten hielten, bei einem Taler Strafe und Haftung des Altmeisters: "Jedoch ist dieses nur zu verstehen für den Magistrat und die Gasthöfe."

Zu andern Zeiten waren wohl auch Höchstpreise für den Verkauf in der Stadt angesetzt. So durfte das Pfund Aale 1845 nur 25 Pfennig kosten, das Pfund große Bleie 19, das Pfund Hechte und Schleie 15, Plötzen 12, aber große Maränen 1,18 Mark. [..]

Es war ein alter schöner Brauch bei den Fischern in Templin, die bei der Verpachtung ausgefallenen Kollegen nachher mit heranzuziehen und ihnen und ihren Familien die Existenzmöglichkeit zu lassen. Sie legten Wert darauf, niemanden aus der Heimat zu vertreiben und erfüllten so ihre soziale Pflicht"

 

aus: Hans Philipp: Die Geschichte der Stadt Templin. Templin 1925. S. 361f